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Kosten für den Immobilienkauf in Spanien 2026

Vollständige Aufschlüsselung der Kaufnebenkosten in Spanien: ITP- und MwSt.-Steuern, Notar, Anwalt, Grundbuchgebühren. Neubau vs. Bestandsimmobilie. Berechnungsbeispiele für Immobilien im Wert von 200.000 € und 500.000 €.

Der Angebotspreis ist nicht der endgültige Betrag, den Sie zahlen werden. Sie sollten zusätzlich 10–15% für Steuern, Notar, Anwalt und Registergebühren einplanen — nutzen Sie unseren Kaufkostenrechner für eine genaue Schätzung. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 € liegt das tatsächliche Budget bei 330.000–345.000 €. Der genaue Betrag hängt von der Region, der Immobilienart (Neubau oder Bestandsimmobilie) und davon ab, ob Sie eine Hypothek aufnehmen.

Dieser Leitfaden bietet eine vollständige Aufschlüsselung aller Kosten mit aktuellen Zahlen für 2026, regionalen ITP-Steuertabellen und zwei detaillierten Berechnungsbeispielen.

Die Hauptsteuer: ITP oder Mehrwertsteuer

Die größte Ausgabe ist die Erwerbssteuer. Welche Steuer anfällt, hängt von der Immobilienart ab.

Bestandsimmobilie → ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales)

Grunderwerbsteuer, die vom Käufer gezahlt wird. Der Steuersatz wird von jeder autonomen Gemeinschaft festgelegt und variiert daher je nach Region.

ITP-Sätze nach Hauptregion (2026):

RegionITP-SatzAnmerkungen
Madrid6%Einer der niedrigsten Sätze in Spanien
Andalusien (Costa del Sol)7%Einheitlicher Satz
Valencia (Costa Blanca)10%Ab 1. Juni 2026 → 9% (Gesetz 5/2025)
Valencia — Immobilien > 1.000.000 €11%Nach der Reform beibehalten
Murcia (Costa Cálida)8%
Katalonien10%Progressive Staffelung
Balearen8–11%Progressive Staffelung nach Preis
Kanarische Inseln6,5%Einer der niedrigsten Sätze

Wichtig: Valor de Referencia. Die Steuer wird nicht auf den Vertragspreis berechnet, sondern auf den höheren der beiden Werte: den Kaufpreis oder den katasterlichen Referenzwert (Valor de Referencia), der von den Steuerbehörden festgelegt wird. Wenn Sie unter dem Marktwert kaufen, kann das Finanzamt die ITP auf Grundlage seiner eigenen Bewertung veranschlagen.

Regionale Unterschiede in der Praxis:

Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 € beträgt der ITP-Unterschied zwischen Madrid (6%) und Valencia (10%) 16.000 € — das entspricht mehreren Monaten an Hypothekenzahlungen.

Neubau vom Bauträger → Mehrwertsteuer + Stempelsteuer

Beim Kauf einer neuen Immobilie direkt vom Bauträger zahlen Sie anstelle der ITP:

SteuerSatzAnmerkungen
Mehrwertsteuer (IVA)10%Einheitlich im spanischen Festland
Stempelsteuer (AJD)0,5–2%Variiert je nach Region

AJD-Sätze nach Hauptregion:

RegionAJD
Madrid0,75%
Andalusien1,2%
Valencia1,5%
Katalonien1,5%
Murcia1,5%

Auf den Kanarischen Inseln gilt anstelle der Mehrwertsteuer IGIC (7%).

Warnung: Wenn eine Garage oder ein Abstellraum (trastero) unter einer separaten Urkunde eingetragen ist (nicht in der Haupt-escritura enthalten), gilt der höhere Mehrwertsteuersatz von 21% anstelle von 10%. Dies kann Ihrer Gesamtsumme 3.000–6.000 € hinzufügen. Bestätigen Sie beim Bauträger, ob zusätzliche Räume in der Haupturkunde enthalten sind.

Notargebühren

Die notarielle Beurkundung ist für alle Immobilientransaktionen obligatorisch. Der Notar erstellt und beglaubigt die escritura de compraventa (Kaufurkunde).

Notargebühren sind staatlich geregelt (Königliches Dekret 1426/1989) — alle Notare in Spanien erheben identische Gebühren für dieselben Leistungen.

ImmobilienpreisUngefähre Notargebühr
100.000 €~700–850 €
250.000 €~900–1.000 €
400.000 €~1.000–1.200 €
700.000 €+~1.200–1.500 €

Zusätzliche Kosten für Kopien, Beglaubigung von Vollmachten oder Übersetzungen werden separat berechnet.

Grundbuchgebühren

Nach der notariellen Unterzeichnung werden die Dokumente beim Registro de la Propiedad (Grundbuch) eingereicht, um das Eigentum auf Ihren Namen einzutragen.

ImmobilienpreisUngefähre Grundbuchgebühr
100.000 €~400–500 €
250.000 €~500–650 €
400.000 €~600–800 €
700.000 €+~700–900 €

Die Eintragung ist essentiell. Ohne sie sind Sie zwar rechtmäßiger Eigentümer (durch notarielle Urkunde), aber Sie sind nicht gegen Ansprüche Dritter geschützt.

Anwalt (Abogado)

Die Beauftragung eines Anwalts ist rechtlich nicht verpflichtend, aber praktisch unerlässlich — insbesondere für ausländische Käufer. Der Notar vertritt nicht die Interessen des Käufers.

  • Prüft die nota simple (Grundbuchauszug: Eigentümer, Belastungen, Schulden)
  • Überprüft Katasterunterlagen (Grenzen, Fläche, Rechtmäßigkeit)
  • Bestätigt, dass keine ausstehenden Schulden bei IBI, Gemeinschaftsgebühren, Versorgungsleistungen bestehen
  • Überprüft städtebauliche Situation und Genehmigungen
  • Erstellt und prüft Verträge (arras, escritura)
  • Nimmt an der notariellen Unterzeichnung teil
  • Übernimmt Eintragung, Versorgungsübertragungen und Steuerzahlungen

Kosten:

Standardgebühr: 1% des Immobilienpreises + Mehrwertsteuer (21%), mindestens 1.500 €.

ImmobilienpreisAnwalt (ungefähr)
150.000 €1.500–1.800 €
250.000 €2.500–3.000 €
500.000 €3.000–5.000 €

Einige Anwälte bieten Pauschalgebühren an — von 1.500 bis 3.000 € für eine Standardtransaktion.

Gestoria

Eine gestoria ist ein Verwaltungsagent, der Papierkram erledigt: Einreichung von Steuererklärungen, Einreichung von Grundbuchanträgen, Übertragung von Versorgungsleistungen. In einigen Fällen übernimmt Ihr Anwalt diese Funktionen.

Kosten: 300–500 €.

Zusätzliche Kosten bei einer Hypothek

Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, kommen folgende Kosten hinzu:

PositionBetragWer zahlt
Immobilienbewertung (tasación)300–600 €Käufer
Bearbeitungsgebühr (comisión de apertura)0–1% des DarlehensbetragsKäufer
Notar für HypothekenurkundeLaut TarifBank (seit 2019)
AJD auf HypothekenurkundeLaut regionalem SatzBank (seit 2019)
HypothekeneintragungLaut TarifBank (seit 2019)
Wohngebäudeversicherungab 200 €/JahrKäufer

Gemäß dem Hypothekengesetz von 2019 (Ley 5/2019) zahlt die Bank den Notar, die AJD und die Eintragung für die Hypothekenurkunde. Der Käufer zahlt nur für die Bewertung und möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr. Viele Banken bieten 2026 Hypotheken ohne Bearbeitungsgebühren an.

Zusammenfassende Tabelle: Bestandsimmobilie vs. Neubau

Beispiel: Immobilie im Wert von 300.000 € in der Provinz Alicante (Costa Blanca)

KostenpositionBestandsimmobilieNeubau
ITP (10%) / MwSt. (10%)30.000 €30.000 €
AJD (1,5%)4.500 €
Notar~1.000 €~1.000 €
Grundbuch~600 €~600 €
Anwalt~3.000 €~3.000 €
Gestoria~400 €~400 €
Gesamte Zusatzkosten~35.000 € (11,7%)~39.500 € (13,2%)
Gesamtbudget~335.000 €~339.500 €

Ab dem 1. Juni 2026 sinkt die ITP in Valencia auf 9%. Dies würde die Kosten für eine Bestandsimmobilie im Wert von 300.000 € um 3.000 € reduzieren.

Berechnungsbeispiel 1: Bestandswohnung im Wert von 200.000 €, Alicante

PositionBetrag
Immobilienpreis200.000 €
ITP (10%)20.000 €
Notar900 €
Grundbuch550 €
Anwalt2.000 €
Gestoria400 €
Gesamtkosten23.850 €
Gesamtbudget223.850 €

Zusatzkosten: 11,9% des Immobilienpreises.

  • Bewertung: 400 €
  • Benötigtes Eigenkapital: 200.000 € - 140.000 € + 23.850 € + 400 € = 84.250 €

Berechnungsbeispiel 2: Neubau-Villa im Wert von 500.000 €, Jávea

PositionBetrag
Immobilienpreis500.000 €
MwSt. (10%)50.000 €
AJD (1,5%)7.500 €
Notar1.200 €
Grundbuch750 €
Anwalt4.000 €
Gestoria400 €
Gesamtkosten63.850 €
Gesamtbudget563.850 €

Zusatzkosten: 12,8% des Immobilienpreises.

  • Bewertung: 500 €
  • Benötigtes Eigenkapital: 500.000 € - 300.000 € + 63.850 € + 500 € = 264.350 €

Jährliche Kosten nach dem Kauf

Der Kauf beinhaltet einmalige Kosten, aber laufende Verpflichtungen folgen:

AusgabeBetragHäufigkeit
IBI (kommunale Grundsteuer)0,4–1,1% des KatasterwertsJährlich
Gemeinschaftsgebühren (comunidad)50–300 €/MonatMonatlich
Müllabfuhr (basura)50–200 €Jährlich
Wohngebäudeversicherung200–600 €Jährlich
Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas)100–250 €/MonatMonatlich
Nichtansässigensteuer (Modelo 210)Individuell berechnetJährlich

Details zur Nichtansässigensteuer (IRNR):

Wenn Sie nicht steuerlich in Spanien ansässig sind (weniger als 183 Tage pro Jahr), müssen Sie jährlich das Modelo 210 einreichen:

  • 19% — für EU-/EWR-Ansässige
  • 24% — für Nicht-EU-Ansässige

Beispiel: Wohnung mit Katasterwert 80.000 € (aktualisiert). Fiktives Einkommen: 80.000 € × 1,1% = 880 €. Steuer für EU-Ansässige: 880 € × 19% = 167 €/Jahr.

  • 19% — für EU-/EWR-Ansässige (mit Abzug von Ausgaben)
  • 19% — für Nicht-EU-Ansässige (mit Abzug von Ausgaben) — gemäß dem Urteil der Audiencia Nacional vom Juli 2025. Zuvor zahlten Nicht-EU-Eigentümer 24% auf das Bruttoeinkommen ohne Abzüge. Dies ist eine bedeutende Änderung, die die Steuerlast für Käufer aus den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada und anderen Ländern erheblich reduziert.

Zulässige Abzüge: IBI, Versicherung, Reparaturen, Hypothekenzinsen, Versorgungsleistungen, Verwaltungsgebühren, Gemeinschaftsgebühren.

Einreichungsfrist: 31. Dezember für das Vorjahr (fiktives Einkommen) oder 1.–20. Januar des Folgejahres (Mieteinnahmen, seit 2024).

Ermäßigte ITP-Sätze

Die meisten Regionen bieten ermäßigte ITP-Sätze für bestimmte Käuferkategorien an:

KategorieErmäßigter SatzBedingungen
Käufer unter 35 Jahren6–8% (anstatt 10%)Erstwohnung, Preisobergrenze
Kinderreiche Familien3–4%Hauptwohnsitz, Preisobergrenze (180.000 € in Valencia)
Personen mit Behinderung ≥65%3–4%Hauptwohnsitz
Sozialer Wohnungsbau (VPO)4–6%Variiert je nach Region

Wichtig: Ermäßigte Sätze stehen in der Regel nur steuerlich in Spanien Ansässigen zur Verfügung. Nichtansässige sollten mit dem Standardsatz planen.

Häufige Fehler von Käufern

Haben Sie bereits ein Budget im Kopf? Durchsuchen Sie unsere Immobilienangebote, um passende Optionen zu finden.

Budgetierung nur für den Angebotspreis. Viele Käufer planen nur 5–8% zusätzlich ein, anstatt der realistischen 10–15%. Bei einem Kauf von 400.000 € kann dies bei Abschluss eine Unterdeckung von 20.000–30.000 € bedeuten.

Ignorieren regionaler Unterschiede. Bei derselben Immobilie im Wert von 400.000 € beträgt der ITP-Unterschied zwischen Madrid und Valencia 16.000 €.

Vergessen der jährlichen Kosten. IBI, Gemeinschaftsgebühren, Versicherung und Modelo 210 sind laufende Verpflichtungen. Bei einer Wohnung im Wert von 250.000 € können die jährlichen Kosten je nach Komplex und Region 2.000–5.000 € betragen.

Verspätete Steuerzahlungen. ITP und Mehrwertsteuer müssen innerhalb von 30 Werktagen nach der notariellen Unterzeichnung gezahlt werden. Die Strafe bei Verzögerungen von über 12 Monaten: bis zu 20% des Steuerbetrags.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Für Bestandsimmobilien: 10–13%. Für Neubauten: 12–15%. Bei Finanzierung mit Hypothek kommen €400–€600 für das Wertgutachten hinzu sowie eventuell eine Bankbearbeitungsgebühr.

In Spanien wird die Maklerprovision in der Regel vom Verkäufer gezahlt. Der übliche Satz beträgt 3–5% des Kaufpreises. Käufer zahlen normalerweise keine Maklergebühren, aber Sie sollten die Konditionen immer im Voraus bestätigen.

Die ITP ist nicht erstattungsfähig. Die MwSt. kann nur zurückgefordert werden, wenn der Käufer ein Unternehmen ist und die Immobilie für gewerbliche Zwecke nutzt. Für Privatpersonen gibt es keine Erstattung.

Strafen von 5–20% je nach Verzögerung, plus Zinsen. Unbezahlte Steuern kommen beim Verkauf der Immobilie zum Vorschein und können die Transaktion blockieren. Wir empfehlen die Beauftragung eines steuerlichen Vertreters (representante fiscal, €100–€200/Jahr), der die Einreichung für Sie übernimmt.

Ja. Unbezahlte Gemeinschaftsgebühren und Grundsteuerrückstände (IBI) gehen beim Kauf auf den neuen Eigentümer über. Ihr Rechtsanwalt muss vor der Unterzeichnung überprüfen, dass keine ausstehenden Schulden bestehen.

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