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So erhalten Sie Ihre NIE-Nummer in Spanien

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung Ihrer NIE in Spanien. Dokumente, Termin, Gebühren, Bearbeitungszeiten. Drei Antragsmöglichkeiten — persönlich, Konsulat oder Vollmacht. Aktualisiert 2026.

Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die Ausländeridentifikationsnummer in Spanien. Sie ist das erste Dokument, das Sie für jede finanzielle oder rechtliche Transaktion im Land benötigen: Immobilienkauf, Kontoeröffnung, Vertragsunterzeichnung, Anschluss von Versorgungsleistungen und Steuerzahlung.

Sie können in Spanien keine Immobilie kaufen ohne eine NIE. Dieser Leitfaden erklärt, was sie ist, wer eine benötigt, wie Sie sie erhalten und welche häufigsten Fehler bei der Beantragung gemacht werden.

Was ist die NIE

Die NIE ist eine eindeutige persönliche Nummer, die von der spanischen Nationalpolizei an jeden Ausländer mit wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Bindungen zu Spanien vergeben wird. Sie folgt dem Format: Buchstabe (X, Y oder Z) + 7 Ziffern + Kontrollbuchstabe. Zum Beispiel: X1234567A.

Wichtige Fakten:

Die NIE ist nur eine Nummer — kein Dokument, kein Visum. Sie gewährt nicht das Recht, in Spanien zu leben oder zu arbeiten. Die NIE wird einmal vergeben und ist lebenslang gültig. Ihre Nummer ändert sich niemals, selbst wenn Sie Spanien verlassen und Jahre später zurückkehren. Die NIE funktioniert als Ihre Steueridentifikationsnummer (NIF) in Spanien — das Äquivalent einer Steuernummer.

Wer benötigt eine NIE

Eine NIE ist erforderlich für jeden Ausländer, der plant:

  • Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen
  • Ein Bankkonto zu eröffnen
  • Einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder ein Unternehmen zu gründen
  • Strom, Wasser oder Internet anzuschließen
  • Steuern zu zahlen (IBI, Modelo 210)
  • Eine Versicherung abzuschließen
  • Ein Fahrzeug zu kaufen oder anzumelden
  • Eine Erbschaft in Spanien zu erhalten
  • Eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen

Selbst wenn Sie nicht planen, in Spanien zu leben, und eine Immobilie als Nicht-Resident kaufen, ist eine NIE obligatorisch.

NIE vs. TIE vs. Certificado de Registro

Diese Begriffe werden oft verwechselt. Hier ist der Unterschied:

DokumentWas es istFür wen
NIEAusländeridentifikationsnummerAlle Ausländer (EU und Nicht-EU)
TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero)Physische Aufenthaltskarte mit Ihrer aufgedruckten NIENicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung
Certificado de RegistroGrüne Bescheinigung über die Registrierung von EU-BürgernEU-Bürger, die länger als 3 Monate in Spanien leben

Beim Kauf einer Immobilie als Nicht-Resident benötigen Sie nur die NIE — eine Papierbescheinigung mit Ihrer Nummer.

Drei Möglichkeiten, Ihre NIE zu erhalten

Option 1. In Spanien — persönlich

Die schnellste Option, wenn Sie sich bereits im Land befinden.

Wo beantragen: Oficina de Extranjeros (Ausländerbehörde) oder Nationalpolizeistation in der Provinz, in der Sie Ihre Transaktion abschließen möchten.

Schritte:

  1. Termin vereinbaren (cita previa). Über die offizielle Website: sede.administracionespublicas.gob.es. Wählen Sie die Provinz und dann die Art der Dienstleistung — „Policía — Certificados UE" (für EU-Bürger) oder „Policía — Asignación NIE" (für andere).
  2. Formular EX-15 ausfüllen. Das Formular muss auf Spanisch ausgefüllt werden. Im Abschnitt für den Grund (motivos) geben Sie an: „Compra de inmueble" (Immobilienkauf) oder einen anderen wirtschaftlichen Grund. Laden Sie das Formular von der Website der Polizei herunter.
  3. Gebühr bezahlen. Formular 790, Code 012. Die Gebühr beträgt 2026 12 €. Füllen Sie das Formular auf sede.policia.gob.es aus, drucken Sie es und zahlen Sie in jeder spanischen Bankfiliale. Sie benötigen kein Konto bei dieser Bank.
  4. Nehmen Sie Ihren Termin mit den erforderlichen Dokumenten wahr.
  5. Erhalten Sie Ihre NIE. Normalerweise am selben Tag oder innerhalb von 5 Werktagen.

Erforderliche Dokumente:

  • Ausgefülltes Formular EX-15 (Original + Kopie)
  • Reisepass (Original + Kopie aller Datenseiten)
  • Bezahltes Formular 790, Code 012 (mit Bankstempel)
  • Dokument zur Bestätigung des Grundes Ihrer Anfrage: vorläufiger Kaufvertrag, Schreiben der Immobilienagentur, Bankbestätigung
  • Für Nicht-EU-Bürger: Visum oder Nachweis der legalen Einreise

Tipp: Die Terminvereinbarung (cita previa) ist der Hauptengpass. In beliebten Küstenorten während des Sommers können verfügbare Termine 3–6 Wochen im Voraus ausgebucht sein. Prüfen Sie die Website täglich früh am Morgen — neue Termine werden gegen 8:00 Uhr veröffentlicht.

Option 2. Bei einem spanischen Konsulat im Ausland

Geeignet, wenn Sie Ihre NIE vor der Reise nach Spanien erhalten möchten.

Schritte:

  1. Finden Sie das nächstgelegene spanische Konsulat in Ihrem Land und vereinbaren Sie einen Termin.
  2. Füllen Sie das Formular EX-15 aus.
  3. Bereiten Sie die Dokumente vor (dieselben wie bei der Beantragung in Spanien).
  4. Zahlen Sie die Konsulargebühr (kann von 12 € abweichen — prüfen Sie beim Konsulat).
  5. Reichen Sie die Dokumente persönlich ein.

Bearbeitungszeit: 3 bis 10 Wochen je nach Land und Arbeitsbelastung des Konsulats. In einigen Ländern kann die Terminverfügbarkeit 1–2 Monate im Voraus liegen.

Wichtig: Eine über ein Konsulat erhaltene NIE kann als vorläufige Bescheinigung mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden. Die Nummer selbst ist jedoch lebenslang dauerhaft — sobald Sie in Spanien ankommen, können Sie eine dauerhafte Bescheinigung erhalten.

Option 3. Über einen Vertreter mit Vollmacht

Wenn Sie nicht persönlich nach Spanien reisen können, können Sie die NIE-Beantragung an einen Anwalt oder einen anderen Vertreter delegieren.

Was Sie benötigen:

  1. Notarielle Vollmacht (poder notarial), ausgestellt in Ihrem Land. Sie muss:
  2. Senden Sie die Vollmacht und eine Kopie Ihres Reisepasses an Ihren Vertreter in Spanien.
  3. Der Vertreter reicht den Antrag in Ihrem Namen ein.

Kosten: Die NIE selbst kostet 12 € (staatliche Gebühr). Vollmacht — 50 bis 200 € je nach Ihrem Land. Beglaubigte Übersetzung — ab 50 €. Apostille — 10 bis 50 €. Wenn Sie eine Anwaltskanzlei beauftragen, den gesamten Prozess zu übernehmen, rechnen Sie mit 200–500 €.

Tipp: Diese Option ist besonders praktisch, wenn Sie auch einen Anwalt mit der Immobilienprüfung und Transaktionsunterstützung beauftragen — die Vollmacht kann sowohl die NIE-Beantragung als auch die notarielle Unterzeichnung abdecken.

Wie viel kostet die NIE

PositionKosten
Staatliche Gebühr (tasa 790-012)12 €
Konsulargebühr (bei Beantragung im Ausland)Variiert je nach Land
Vollmacht (bei Vertretung)50–200 €
Apostille10–50 €
Beglaubigte Übersetzungab 50 €
Anwaltskanzlei (Full-Service)200–500 €

Wie lange dauert es

AntragsmethodeBearbeitungszeit
In Spanien persönlichAm selben Tag – 5 Werktage
Bei einem Konsulat3–10 Wochen
Über einen Vertreter1–3 Wochen (nach Einreichung)

Die Hauptverzögerung ist nicht die Bearbeitung selbst, sondern die Terminvereinbarung. Laut Gesetz muss die Entscheidung innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung getroffen werden.

Häufige Fehler bei der Beantragung

Falsch ausgefülltes Formular EX-15. Vor- und Nachname müssen exakt mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Das Formular muss auf Spanisch sein. Geburtsdatum im Format TT/MM/JJJJ.

Unbezahlte Gebühr. Formular 790 muss ausgedruckt, in einer Bankfiliale bezahlt und mit dem Bankstempel mitgebracht werden. Online-Zahlung ist für diese Gebühr nicht verfügbar — nur persönlich in einer Filiale.

Abgelaufener Reisepass. Ihr Reisepass muss gültig sein. Wenn er in den nächsten Monaten abläuft, erneuern Sie ihn vor der Beantragung.

Kein Nachweis des Grundes. Bringen Sie ein Dokument mit, das erklärt, warum Sie eine NIE benötigen: vorläufiger Vertrag, Schreiben einer Bank oder Agentur. Ohne dies kann der Antrag abgelehnt werden.

Falsches Amt. EU- und Nicht-EU-Bürger können unterschiedliche Verfahren und unterschiedliche Ämter haben. Bestätigen Sie dies bei der Terminvereinbarung.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Nein. Die NIE ist lediglich eine Steueridentifikationsnummer. Sie gewährt nicht das Recht, in Spanien zu leben oder zu arbeiten. Für den Aufenthalt benötigen Sie ein separates Dokument: TIE für Nicht-EU-Bürger oder Certificado de Registro für EU-Bürger.

Die Nummer selbst – nein, sie ist lebenslang gültig. Allerdings kann die Papierbescheinigung (weißes Blatt), die Sie bei einem Konsulat erhalten, eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten haben. Die Nummer bleibt Ihnen für immer erhalten.

Ja. Über ein spanisches Konsulat in Ihrem Land oder über einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht.

Nein. Eine NIE ist erforderlich, um den Vertrag beim Notar zu unterzeichnen und das Eigentum einzutragen. Sie können Ihre Immobiliensuche beginnen und sogar eine Reservierung vornehmen, ohne eine NIE zu besitzen, aber diese muss vor der Unterzeichnung des Anzahlungsvertrags (arras) beantragt werden.

Die Nummer selbst geht niemals verloren – sie wird Ihnen dauerhaft zugewiesen. Sie können bei jeder Polizeistelle mit Ausländerservice ein Duplikat beantragen.

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