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Digital Nomad Visum Spanien 2026

Vollständiger Leitfaden zum spanischen Digital Nomad Visum. Einkommen ab 2.850 €/Monat, Beckham-Gesetz 24% Steuer, Dokumente, Beantragung aus dem Ausland und aus Spanien. Aktualisiert 2026.

Das Digital Nomad Visa (DNV) ist ein Visum für Remote-Arbeiter, das im Januar 2023 im Rahmen des Startup-Gesetzes (Ley de Startups) eingeführt wurde. Nach der Abschaffung des Golden Visa im April 2025 ist es zum beliebtesten Weg für eine legale Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Personen geworden, die remote arbeiten.

Das Visum ermöglicht es Ihnen, in Spanien zu leben und zu arbeiten, während Sie einen Vertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber behalten oder Kunden im Ausland betreuen. Nach 5 Jahren besteht ein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, nach 10 Jahren zur Staatsbürgerschaft. Das Beckham-Law-Steuerregime reduziert Ihren Steuersatz für die ersten 6 Jahre auf 24 %.

Was ist das Digital Nomad Visa

Offizielle Bezeichnung: „Autorización de residencia para teletrabajo de carácter internacional" (Aufenthaltsgenehmigung für internationale Fernarbeit). Das Visum richtet sich an Nicht-EU/EWR-Bürger, die remote mit digitalen Technologien für Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens arbeiten.

Hauptmerkmale: Bis zu 20 % des Einkommens dürfen von spanischen Kunden stammen, die verbleibenden 80 % müssen aus dem Ausland kommen. Sie können Angestellter eines ausländischen Unternehmens, Freiberufler oder Selbständiger sein. Das Visum umfasst Familienangehörige: Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte. Seit Einführung wurden bis Ende 2025 etwa 28.000 Visa ausgestellt.

Wer kann sich bewerben

Anforderungen an den Antragsteller

ParameterAnforderung
Alter18+
StaatsangehörigkeitNicht-EU/EWR
Vorheriger Wohnsitz in SpanienDarf in den letzten 5 Jahren kein Resident gewesen sein
StrafregisterEinwandfrei — in Spanien und in Wohnsitzländern der letzten 2 Jahre
Illegaler AufenthaltDarf sich in den letzten 5 Jahren nicht illegal in Spanien aufgehalten haben

Arbeitsanforderungen

ParameterAnforderung
Art der ArbeitRemote, mit digitalen Technologien
Arbeitgeber / KundenAußerhalb Spaniens ansässig (≥80 % des Einkommens)
BetriebszugehörigkeitMindestens 3 Monate
UnternehmensbetriebsdauerMindestens 1 Jahr
VertragslaufzeitMuss mindestens 1 Jahr Fernarbeit abdecken
Spanische KundenHöchstens 20 % des Gesamteinkommens

Bildungsanforderungen

Bachelor- oder Master-Abschluss einer anerkannten Universität ODER mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Ihrem aktuellen Tätigkeitsbereich.

Mindesteinkommen

Das Einkommen ist an den spanischen Mindestlohn (SMI) gekoppelt. Im Jahr 2026 beträgt der SMI ca. €1.425/Monat (14 Zahlungen pro Jahr).

FamilienzusammensetzungMindesteinkommen
Einzelantragsteller (200 % SMI)~€2.850/Monat (~€34.200/Jahr)
+ Ehepartner/Partner (75 % SMI)+ ~€1.070/Monat
+ jedes Kind (25 % SMI)+ ~€360/Monat
3-köpfige Familie~€4.280/Monat
4-köpfige Familie~€4.640/Monat

Das Einkommen wird durch Verträge, Arbeitgeberbescheinigungen, Rechnungen (für Freiberufler) und Kontoauszüge für 3–6 Monate nachgewiesen. Wichtig: Die Kontoauszüge müssen mit dem angegebenen Einkommen übereinstimmen — die Einwanderungsbehörden prüfen die tatsächlichen Geldflüsse.

Tipp: Bei der Angabe des Einkommens ist es ratsam, 5–10 % über der Mindestschwelle anzugeben, um Währungsschwankungen zu berücksichtigen und die Genehmigungschancen zu verbessern.

Krankenversicherung

Eine Vollversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer ist obligatorisch. Keine Zuzahlungen (copago), keine Deckungsgrenzen. Die Police muss alle Risiken abdecken, die vom spanischen öffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt werden: Krankenhausaufenthalt, ambulante Versorgung, Notfallbehandlung, Vorsorge, Rehabilitation und Notfalltransport. Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert.

Wenn Sie sich beim spanischen Sozialversicherungssystem registrieren, ist möglicherweise keine separate Krankenversicherung erforderlich.

Erforderliche Dokumente

Hauptantragsteller:

  1. Antragsformular für nationales Visum (formulario de solicitud)
  2. Reisepass (gültig, mindestens 1 Jahr verbleibende Gültigkeit)
  3. Foto 3,5×4,5 cm (weißer Hintergrund)
  4. Führungszeugnis — apostilliert und übersetzt
  5. Krankenversicherung
  6. Qualifikationsnachweis: Abschluss ODER Bestätigung über 3+ Jahre Erfahrung
  7. Arbeitsvertrag mit Genehmigung für Fernarbeit ODER Kundenverträge (für Freiberufler)
  8. Unternehmensregisterbescheinigung (Handelsregisterauszug oder Äquivalent) — Bestätigung von mindestens 1 Jahr Betriebstätigkeit
  9. Einkommensnachweis: Kontoauszüge für 3–6 Monate, Gehaltsabrechnungen, Rechnungen
  10. Nachweis der Sozialversicherungsdeckung aus dem Heimatland (A1 für Großbritannien) ODER Registrierung bei der spanischen Seguridad Social
  11. Bezahlte Regierungsgebühr: tasa 790-038 (~€73)

Für Familienangehörige (zusätzlich):

  1. Heirats-/Geburtsurkunden — apostilliert und übersetzt
  2. Nachweis der finanziellen Abhängigkeit (für erwachsene Kinder)
  3. Führungszeugnis (für Erwachsene)

Alle Dokumente, die nicht in Spanisch vorliegen, erfordern eine beglaubigte Übersetzung (traducción jurada). Dokumente aus Ländern der Haager Konvention benötigen eine Apostille.

Wo und wie beantragen

Option 1. Aus dem Ausland — bei einem spanischen Konsulat

Der Standardweg für Personen außerhalb Spaniens.

  1. Vereinbaren Sie einen Termin beim spanischen Konsulat in Ihrem Land.
  2. Bereiten Sie Dokumente vor und lassen Sie sie übersetzen.
  3. Reichen Sie den Antrag persönlich ein.
  4. Warten Sie auf eine Entscheidung: 15–45 Werktage.
  5. Bei Genehmigung wird das Visum in Ihren Reisepass eingetragen. Gültigkeit: bis zu 1 Jahr.
  6. Nach Ankunft in Spanien können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung (bis zu 3 Jahre) beantragen oder mit dem Visum leben.

Vorteile: Beginnen Sie den Prozess von zu Hause aus, keine vorherige Reise erforderlich. Nachteile: Termine bei einigen Konsulaten sind 1–3 Monate im Voraus ausgebucht. Visum gilt nur für 1 Jahr (nicht 3).

Option 2. Aus Spanien heraus — über UGE

Verfügbar, wenn Sie sich legal in Spanien aufhalten (visafreie Einreise, Touristenvisum usw.).

  1. Reisen Sie im Rahmen der Visafreiheit nach Spanien ein (bis zu 90 Tage).
  2. Beantragen Sie Ihre NIE (spanische Steueridentifikationsnummer).
  3. Reichen Sie den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung über UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ein — die Stelle, die Startup- und Digital-Nomad-Visa bearbeitet.
  4. Bearbeitungszeit: 20 Werktage (offizieller Zeitrahmen).
  5. Bei Genehmigung — Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 3 Jahre.

Vorteile: Sofortige 3-jährige Aufenthaltsgenehmigung. Schneller als der Konsulatsweg. Nachteile: Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Antragstellung legal in Spanien aufhalten. Benötigen Sie vorab eine NIE.

Tipp: Viele Antragsteller beantragen aus Spanien heraus und verbinden dies mit einer Immobilienbesichtigungsreise. Kommen Sie für 2–3 Wochen, besorgen Sie sich Ihre NIE, beantragen Sie das DNV und besichtigen Sie gleichzeitig Immobilien.

Gültigkeit und Verlängerung

StufeDauer
Visum (vom Konsulat)bis zu 1 Jahr
Aufenthaltsgenehmigung (aus Spanien)bis zu 3 Jahre
Erste Verlängerung+ 2 Jahre
Dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungnach 5 Jahren
Staatsbürgerschaftnach 10 Jahren (2 Jahre für iberoamerikanische Bürger)

Für die Verlängerung: Behalten Sie Fernarbeit bei, leben Sie mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien, erfüllen Sie weiterhin die Einkommensanforderungen.

Steuerregime: Das Beckham Law

Dies ist der wichtigste steuerliche Vorteil des Digital Nomad Visa. Offizielle Bezeichnung: „Sonderregelung für entsandte Arbeitnehmer" (Artikel 93 des Gesetzes 35/2006 über IRPF).

Wie es funktioniert: Sie werden spanischer Steuerresident (Aufenthalt >183 Tage), werden aber nach Regeln für Nicht-Residenten (IRNR) besteuert statt nach der progressiven IRPF-Skala.

Steuersätze nach dem Beckham Law:

EinkommenSatz
Bis zu €600.000/Jahr24 % (Pauschale)
Über €600.00047 %

Vergleich mit Standard-IRPF-Sätzen:

EinkommenStandard-IRPFMit Beckham Law
€30.000~24 %24 %
€60.000~30–37 %24 %
€100.000~37–42 %24 %
€200.000~43–47 %24 %

Bei einem Einkommen von €100.000 beträgt die Ersparnis €13.000–€18.000 pro Jahr oder €78.000–€108.000 über 6 Jahre.

  • Ausländisches Einkommen (Dividenden, Mieten, Kapitalgewinne im Ausland) — in Spanien nicht steuerpflichtig.
  • Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) — gilt nur für Vermögen in Spanien, nicht weltweit.
  • Doppelbesteuerung — Spanien hat Abkommen mit über 90 Ländern.
  • In den vorangegangenen 5 Jahren kein spanischer Steuerresident.
  • Umzug ist arbeitsbedingt (DNV qualifiziert automatisch).
  • Antrag (Formular 149) innerhalb von 6 Monaten nach Registrierung bei der Seguridad Social stellen. Versäumen dieser Frist = Verlust des Rechts auf die Regelung.
  • Gilt für das Jahr der Ankunft plus 5 weitere Jahre (insgesamt 6 Jahre).
  • Standard-Freiberufler (autónomos) ohne Digital Nomad Visa.
  • Profisportler.
  • Eigentümer von >25 % eines vermögensverwaltenden Unternehmens (kein Startup).

Wichtig: Das Beckham Law gilt nicht automatisch. Sie müssen innerhalb von 6 Monaten einen Antrag beim Finanzamt (Agencia Tributaria) stellen. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wird dringend empfohlen.

Sozialversicherung

Wenn Ihr Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Spanien hat, können Sie im System Ihres Heimatlandes verbleiben (Sie benötigen ein A1-Zertifikat oder Äquivalent). Abkommen bestehen mit den USA, Kanada, Australien, China und den meisten EU-Ländern.

Wenn es kein Abkommen gibt oder Sie das spanische System bevorzugen, registrieren Sie sich bei der Seguridad Social. Für Angestellte: Der Arbeitgeber zahlt ca. €500–€600/Monat. Für Selbständige (autónomo): ab ca. €230/Monat (einkommensbasierte progressive Skala).

Die Registrierung bei der Seguridad Social ermöglicht den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (keine separate Versicherung erforderlich), Rentenbeiträge und Leistungen.

Digital Nomad Visa vs. Non-Lucrative Visa

ParameterDigital Nomad VisaNon-Lucrative Visa
Dürfen Sie arbeitenJa (remote)Nein
Mindesteinkommen~€2.850/Monat~€2.400/Monat
EinkommensquelleGehalt / VerträgePassiv (Rente, Dividenden)
Beckham Law (24 %)JaNein
Antrag aus SpanienJaNein (nur Konsulat)
Anfängliche LaufzeitBis zu 3 Jahre1 Jahr
Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung5 Jahre5 Jahre
FamilieJaJa

Wählen Sie DNV, wenn Sie remote arbeiten und Steuervorteile wünschen. Wählen Sie Non-Lucrative, wenn Sie von passivem Einkommen leben und nicht arbeiten möchten.

Können Sie mit einem Digital Nomad Visa eine Immobilie kaufen

Ja. Das DNV verleiht Ihnen den Residentenstatus, was viele Prozesse vereinfacht:

  • Eröffnung eines Bankkontos (als Resident, nicht als Nicht-Resident)
  • Hypothek zu besseren Konditionen (LTV bis zu 80 % statt 60–70 %)
  • Anschluss von Versorgungsleistungen
  • Steuererklärungen

Der Immobilienkauf beeinflusst Ihren DNV-Status nicht und ist keine Voraussetzung dafür. Aber wenn Sie vorhaben, in Spanien zu leben, kann der Erwerb einer Immobilie kosteneffizienter sein als Mieten, insbesondere bei Hypothekenzinsen ab 2,5 % für Residenten.

Tipp: Weitere Informationen zum Kaufprozess finden Sie in unserem Leitfaden „Wie man eine Immobilie in Spanien kauft".

Beste Städte für Digital Nomads an der Costa Blanca

Alicante

Provinzhauptstadt und eine der besten Städte Spaniens für Fernarbeit. Internationaler Flughafen mit Direktflügen in ganz Europa. Städtische Infrastruktur: Coworking-Spaces, Cafés mit WLAN, öffentliche Verkehrsmittel. Lebenshaltungskosten 30–40 % niedriger als in Barcelona und Madrid. Über 300 Sonnentage pro Jahr. Strand San Juan — 7 km Sand, 15 Minuten vom Zentrum entfernt. Wachsende Expat- und Digital-Nomad-Community.

Jávea

Urlaubsort an der nördlichen Costa Blanca mit internationaler Atmosphäre. Große britische und skandinavische Gemeinschaft. Entspannter Lebensrhythmus, Naturschutzgebiete, drei Arten von Küstenlinien (Sand, Kies, felsig). Gutes Internet, mehrere Coworking-Spaces. 1 Stunde zum Flughafen Alicante, 1,5 Stunden nach Valencia. Ideal für Familien — internationale Schulen, Sicherheit, Meer.

Benidorm

Vollständige städtische Infrastruktur in einer Urlaubsumgebung. Hochgeschwindigkeitsinternet, gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr (Straßenbahn nach Alicante). Breites Spektrum an Wohnungen in verschiedenen Preislagen. Ganzjährige Aktivität — keine „tote" Stadt im Winter. Flughafen Alicante — 40 Minuten.

Kosten des Digital Nomad Visa

PositionKosten
Regierungsgebühr (tasa 790-038)~€73 pro Person
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten€200–€500
Apostille€10–€50 pro Dokument
Krankenversicherung (jährlich)€600–€1.500
Rechtsbeistand (optional)€500–€2.000
NIE (wenn separat beantragt)€12

Geschätzte Gesamtkosten: €1.500–€4.000 pro Person für den Erstantrag, abhängig davon, ob Sie einen Anwalt beauftragen und wie viele Dokumente übersetzt werden müssen. Die Krankenversicherung ist eine jährlich wiederkehrende Kostenstelle. Bei Antragstellung aus dem Ausland sollten Sie Reise- und Unterkunftskosten für den Konsulattermin oder eine Reise nach Spanien zur persönlichen Antragstellung über UGE einkalkulieren.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Ja. Freiberufler und Selbstständige können sich bewerben, wenn sie mit Kunden außerhalb Spaniens arbeiten und nicht mehr als 20 % des Einkommens von spanischen Kunden stammen. Verträge und Rechnungen, die die Bedingungen bestätigen, sind erforderlich.

Teilweise — bis zu 20 % des Gesamteinkommens. Wenn Sie ausschließlich für einen spanischen Arbeitgeber arbeiten, ist der DNV nicht geeignet — Sie benötigen ein Arbeitsvisum.

Erlaubt, aber der neue Vertrag muss die DNV-Anforderungen erfüllen (Remote-Arbeit, Unternehmen außerhalb Spaniens, mindestens 1 Jahr Geschäftstätigkeit).

Das Beckham-Gesetz steht Angestellten mit DNV zur Verfügung. Für Freiberufler — nur wenn sie als autónomo unter der Kategorie „internationaler Telearbeiter" oder „Unternehmer mit innovativer Tätigkeit" registriert sind. Ein normaler Freiberufler-autónomo qualifiziert sich nicht.

Für das erste Visum — kein verpflichtender Mindestaufenthalt. Für die Verlängerung — mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien. Für das Beckham-Gesetz — ebenfalls 183 Tage (andernfalls verlieren Sie den steuerlichen Wohnsitz).

Ja. Ehepartner/Partner, Kinder und unterhaltsberechtigte Angehörige beantragen zusammen mit dem Hauptantragsteller. Für jedes zusätzliche Familienmitglied muss ein höheres Einkommen nachgewiesen werden.

Für eine Einzelperson: 1.500–2.200 €/Monat (Miete, Lebensmittel, Transport, Versicherung). Für eine Familie: 2.500–3.500 €/Monat. Deutlich niedriger als in Madrid, Barcelona, London oder Paris.

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