Spanien wählt am 29. November: Was die Neuwahl für Immobilienkäufer bedeutet
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Spanien wählt am 29. November: Was die Neuwahl für Immobilienkäufer bedeutet

Arseny Berzins · Co-Founder, Bravos Estate·

Am 29. November 2026 wird in Spanien ein neues Parlament gewählt. Für Immobilienkäufer hat sich heute nichts geändert. Ministerpräsident Pedro Sánchez hat die Wahl am 5. Oktober angekündigt, drei Tage nachdem das Abgeordnetenhaus die beiden Wohnungsdekrete seiner Regierung abgelehnt hatte. Die Erwerbsteuern sind dieselben wie in der vergangenen Woche, die geplanten 10 % IVA (Mehrwertsteuer) auf kurzzeitige Ferienvermietung kommen nicht, und der Gesetzentwurf für eine Steuer von 100 % auf Käufer aus Nicht-EU-Staaten verfällt mit der Auflösung des Parlaments.

Im Folgenden: warum gewählt wird, was die gescheiterten Dekrete geändert hätten, was aus der 100-%-Steuer wird, welche Regeln heute für Käufer gelten und worauf bis zum Wahltag zu achten ist. Wir aktualisieren diesen Artikel im Verlauf des Wahlkampfs.

Warum Spanien wählt: Die Wohnungsdekrete sind gescheitert

DatumEreignis
29. September 2026Das Kabinett beschließt zwei königliche Gesetzesdekrete zum Wohnungsmarkt (RDL 26/2026 und RDL 27/2026)
30. September 2026Beide werden im spanischen Gesetzblatt (BOE) veröffentlicht; in Kraft ab 1. Oktober
2. Oktober 2026Das Abgeordnetenhaus verweigert beiden Dekreten die Bestätigung: PP, Vox und Junts stimmen dagegen
5. Oktober 2026Sánchez kündigt vorgezogene Parlamentswahlen an
Anfang Oktober 2026Auflösung des Parlaments per königlichem Dekret; alle noch im Abgeordnetenhaus anhängigen Gesetzentwürfe verfallen
29. November 2026Parlamentswahl

Ein königliches Gesetzesdekret gilt sofort, muss aber innerhalb von 30 Tagen vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden. Lehnt das Parlament es ab, wird das Dekret aufgehoben. Genau das ist am 2. Oktober mit beiden Texten geschehen.

Was die gescheiterten Dekrete geändert hätten

Das umfangreichere Dekret, RDL 26/2026, enthielt die steuerlichen Maßnahmen, die für Eigentümer relevant waren. Keine davon sollte sofort greifen, deshalb wurde auch keine je erhoben:

  • 10 % IVA auf kurzzeitige Vermietung. Ab dem 1. Dezember 2026 wäre die Vermietung einer möblierten Wohnung für Aufenthalte von bis zu 30 Nächten nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit gewesen, sondern mit 10 % besteuert worden – außer bei der eigenen Hauptwohnung des Eigentümers (Artikel 7).
  • IBI-Zuschlag für Ferienwohnungen. In offiziell ausgewiesenen „angespannten“ Wohnungsmärkten hätten die Gemeinden die jährliche Grundsteuer IBI für registrierte Ferienwohnungen um bis zu 50 % anheben können, für Eigentümer von zwei oder mehr Wohnungen um bis zu 100 % und für Eigentümer von vier oder mehr um bis zu 150 % (Artikel 8).
  • IBI-Zuschlag für dauerhaft leerstehende Wohnungen. Bis zu 50–100 % für Wohnungen, die ohne triftigen Grund länger als zwei Jahre leer stehen. Zweitwohnsitze galten ausdrücklich bis zu vier Jahre durchgehenden Leerstands als gerechtfertigt (Artikel 8).
  • Grenzen für Käufe unter Wert durch Unternehmen. Gesellschaften, zu deren Geschäftszweck der Erwerb von Immobilien gehört, hätten bis Ende 2028 keine Wohnungen für weniger als 70 % ihres Schätzwerts kaufen dürfen (Artikel 1). Für Privatpersonen galt das nicht.

Das zweite Dekret, RDL 27/2026, betraf langfristige Mietverträge für die Hauptwohnung von Mietern. Keines der beiden Dekrete enthielt eine Maßnahme, die sich gegen ausländische oder nicht ansässige Käufer richtete.

Was aus der 100-%-Steuer für ausländische Käufer wird

Die Steuer von 100 % für nicht ansässige Käufer aus Nicht-EU-Staaten wurde im Januar 2025 angekündigt und im Mai 2025 von der PSOE als Gesetzentwurf im Abgeordnetenhaus eingebracht. Beraten wurde sie nie. Nach Artikel 207 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses verfallen bei der Auflösung des Parlaments alle noch anhängigen Gesetzentwürfe, ganz gleich, in welchem Stadium sie sich befinden. Mit der Auflösung vor der Wahl am 29. November existiert die 100-%-Steuer also nicht einmal mehr als Entwurf: Im nächsten Parlament müsste sie komplett neu eingebracht werden. Käufer mit Wohnsitz in der EU waren davon ohnehin nie betroffen. In unserem ausführlichen Beitrag zur 100-%-Steuer lesen Sie, was geplant war und wen es betroffen hätte.

Selbst in der vorgeschlagenen Form hätte die Steuer nicht für Neubauten gegolten, die direkt vom Bauträger gekauft werden, denn bei diesen Käufen fällt IVA an und keine Grunderwerbsteuer. Siehe unseren Ratgeber zum Kauf von Neubauimmobilien in Spanien.

Was heute für Käufer gilt

1. Die Erwerbsteuern bleiben unverändert

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fällt die regionale Grunderwerbsteuer ITP an: 9 % in der Region Valencia (11 % über 1 Mio. €), 8 % in Murcia und 7 % in Andalusien. Beim Kauf eines Neubaus direkt vom Bauträger fallen 10 % IVA plus die regionale Stempelsteuer an. Keines der beiden Dekrete hat diese Sätze angetastet. In unserem Ratgeber zu Immobiliensteuern in Spanien finden Sie alle Steuern für Residenten und Nichtresidenten im Überblick.

2. Die Rechnung für Ferienvermietung bleibt, wie sie war

Wer kauft, um an Urlauber zu vermieten, muss weder mit 10 % IVA noch mit IBI-Zuschlägen rechnen. Maßgeblich für die Planung bleiben die regionale Ferienvermietungslizenz und die örtlichen Beschränkungen – und die legen die jeweilige Region und Gemeinde fest, nicht diese Dekrete. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Vermietung von Immobilien in Spanien.

3. Neue Regeln bräuchten eine neue Mehrheit

Jede neue Steuer oder Beschränkung für Käufer bräuchte eine Regierung, die sie vorschlägt, und eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus, die sie verabschiedet – genau das, was die Dekrete vom September nicht erreicht haben. Bis nach dem 29. November eine neue Regierung gebildet ist, gelten die hier beschriebenen Regeln weiter.

Wenn Sie sehen möchten, was nach den heute geltenden Regeln zu Ihrem Budget passt, fordern Sie eine persönliche Auswahl an.

Wie sich die Regeln für ausländische Käufer seit 2025 entwickelt haben

DatumWas geschahStand heute
13. Januar 2025Die Regierung kündigt eine Steuer von bis zu 100 % für nicht ansässige Käufer aus Nicht-EU-Staaten anNur angekündigt
3. April 2025Golden Visa für Immobilieninvestitionen abgeschafftGilt. Alternativen
23. Mai 2025Die PSOE bringt den Gesetzentwurf zur 100-%-Steuer im Abgeordnetenhaus einNie beraten; verfällt mit der Auflösung des Parlaments
30. September 2026Wohnungsdekrete: IVA auf Kurzzeitvermietung, IBI-ZuschlägeAm 2. Oktober abgelehnt
29. November 2026ParlamentswahlSteht aus

Worauf bis zum 29. November zu achten ist

Die Parteien veröffentlichen ihre vollständigen Wahlprogramme in der Regel mit Beginn des Wahlkampfs. Sobald sie vorliegen, ergänzen wir diesen Artikel um die Positionen der großen Parteien zu Wohnen und ausländischen Käufern – mit Zitaten aus ihren eigenen Dokumenten – und aktualisieren ihn erneut nach dem Wahlergebnis.

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